Du hast schon Mal von Flightright gehört und fragst Dich, was genau das eigentlich ist? Dabei handelt es sich im Prinzip um ein Unternehmen, was Dir hilft, Schadensersatz geltend zu machen gegenüber einer Airline. Sei es nun wegen einer Flugverspätung, Nichtbeförderung, Annullierung oder ähnlichen Ärgernissen.

Um Reisende und Urlauber zu schützen, wurde bereits vor langer Zeit eine EU-Fluggastrechte-Verordnung erlassen. Nach Dieser stehen dir bei Ausfall, Verspätung, Überbuchung oder Streik zwischen 125€ und 600€ Entschädigung zu.

Und genau auf diese Verordnung stützt sich das Unternehmen Flightright.

 

Flightright und Fluggastrechte

Und das Beste ist, das Ganze funktioniert 3 Jahre rückwirkend. Du hast also nicht nur für aktuell durchgeführte Flugreisen die Möglichkeit, sondern auch für bereits länger zurück liegende, Dir bis zu 600 EUR zurückzuholen. Flightright prüft, ob Du einen Anspruch auf Entschädigungszahlungen hast und setzt bei Beauftragung Deine Rechte auch bis vor Gericht ohne zusätzliche Kosten für Dich durch.

Die Idee zu dem Unternehmen kam Rechtsanwalt Philipp Kadelbach im Jahre 2009, als er selber erst zu einem Gerichtstermin und im Anschluss fast zu seiner eigenen Hochzeit zu spät gekommen ist.

Schuld waren jedes Mal Flugverspätungen. Inzwischen hat das Unternehmen 140 Mitarbeiter und erfolgreich über 200 Millionen Euro Schadenersatz für Kunden erstritten.

 

Fluggastrechte bei Flugumbuchung, Verspätung oder Annullierung

Doch fangen wir von vorne an. Sobald Du als Fluggast durch fehlerhafte Planung einer Fluggesellschaft nicht befördert werden kannst, hast Du Anspruch auf Erstattung Deiner Kosten.

Egal, ob es sich dabei um die Umbuchung Deines Fluges handelt, eine mehr als 2-stündige Verspätung oder im schlimmsten Fall sogar die Annullierung. Dir als Fluggast entsteht dadurch ein Schaden und den muss die Airline Dir ersetzen.

Des Weiteren hast Du als Fluggast auch Anspruch auf eine Entschädigungszahlung, wenn die Airline Dich von einem Flug ausschließt. Das kann zum Beispiel bei einer Überbuchung der Fall sein. Der Ärger ist für Dich vorprogrammiert. Verpasste Anschlussflüge, Hotels müssen unter Umständen storniert werden. Für all diese Kosten muss das Flugunternehmen aufkommen.

Soweit zumindest die Theorie. Die Praxis sieht leider oft anders aus. Um Kosten zu sparen, weisen die Airlines die Reisenden in aller Regel natürlich NICHT auf Ihre Fluggastrechte hin. Möchte man trotzdem als Privatperson auf sein Recht pochen, dann landet der Fall meistens vor Gericht und ist für Dich mit Kosten verbunden. Und genau DA kommt Flightright ins Spiel.

Als Einführung ist vielleicht das Video von Galileo ganz interessant, um sich einen bildlichen Eindruck von Flightright machen zu können.


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Wie genau funktioniert Flightright ?

Das Prinzip ist relativ simpel. Auf der Flightright Webseite gibst Du einfach im sogenannten Entschädigungsrechner Deine Flugstrecke, Flugnummer und das Datum ein. Der Rechner erledigt dann den Rest und sagt Dir, ob Du Anspruch auf eine Entschädigung hast oder nicht.

Die Höhe der Entschädigung richtet sich dabei nach der Flugstrecke, die man zurückgelegt hätte.

  • Kurzstrecke (bis 1500 Kilometer): Es steht eine Entschädigung von 250 € zu
  • Mittelstrecke (bis 3500 Kilometer): Es steht eine Entschädigung von 400 € zu
  • Langstrecke (alles ab 3500 Kilometer): Es steht eine Entschädigung von 600 € zu

Solltest Du Anspruch auf Entschädigungszahlung haben, erteilst Du Flightright den Auftrag und gibst dem Unternehmen eine Vollmacht. Der Rest passiert dann von ganz alleine. Du brauchst Dich um nichts zu kümmern und wirst per eMail immer auf den aktuellen Stand gehalten.

Sollte die Airline sich querstellen, klagst Du als Kunde gegen die Fluggesellschaft. Flightright trägt in dem Fall sämtliche Kosten der Klage – auch wenn diese verloren wird.

Gut zu wissen: Anspruch auf Entschädigung hast Du auch, wenn Du eine Pauschalreise gebucht hast und der Flug sich verspätet!

 

Welche Kosten kommen auf Dich zu ?

Für Dich als „Mandant“ kommen ausschließlich im Erfolgsfall Kosten auf Dich zu. Diese betragen in aller Regel 25% zuzüglich Mehrwertsteuer des Betrages, den Du erstattet bekommst.

Im Falle eines Erfolges reden wir also von einer Erstattung von

  • 160,75 € bis 190,50 € bei Kurzstreckenflügen
  • 257,20 € bis 304,80 € bei Mittelstreckenflügen
  • 385,80 € bis 457,20 € bei Langstreckenflügen

Die Differenz wird als Provision einbehalten. Sollte Flightright keinen Erfolg haben und es keine Einigung geben, dann kommen auch keine Kosten auf Dich zu. Es besteht also quasi keinerlei Risiko für Dich.

 

Erfahrungen mit Flightright

Oft taucht die Frage auf, ob das denn auch tatsächlich funktioniert. Die Antwort ist einfach und lautet schlicht: Ja, das funktioniert tatsächlich.

Eine Geschichte aus dem Leben hat Michael von erkundediewelt.de dazu auf seinem Blog veröffentlicht. Er hatte mit easyJet damals Probleme wegen einer Flugannullierung und somit bereits Erfahrungen mit Flightright gemacht.

Seine Geschichte dazu findet Ihr im Artikel Entschädigung dank Flightright – ein Erfahrungsbericht.

Eine andere positive Erfahrung kommt von Patrick von 101Places

Bei Trustpilot bekommt Flightright 92% Hervorragend-Bewertungen und hat einen Trust-Score von 4.7. Und das bei stattlichen 5.454 Kommentaren (Stand 09/2019). Eine aussagekräftige Zahl, die von über 2 Millionen gewonnen Fällen untermauert wird.

Die vereinzelt auftauchenden negativen Erfahrungen relativieren sich hingegen recht schnell, wenn man einmal genauer hinschaut. Ein Großteil bezieht sich dabei auf Fälle, wo durch außergewöhnliche Umstände von vorneherein kein Fluggastrecht gelten würde.

 

Ausnahmefall „außergewöhnliche Umstände“

Nicht immer kann die Airline tatsächlich auch etwas dafür, wenn es zu einer Verspätung oder einem Flugausfall kommt. Dann redet man von außergewöhnlichen Umständen.

Darunter fallen zum Beispiel

  • Streik
  • außerordentlich schlechte Wetterbedingungen (z. B. Unwetter, extremer Nebel oä)
  • Vulkanausbrüche etc.
  • Sicherheitsrisiken
  • unerwartete Flugsicherheitsmängel
  • politische Instabilität

In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf eine Entschädigung. Die Airline ist trotzdem verpflichtet, ihre Reisenden nicht im Stich zu lassen.

Gut zu wissen: Früher sind technische Mängel an Flugzeugen ebenfalls unter „außergewöhnliche Umstände“ gefallen. Der EuGH hat jedoch im September 2015 entschieden, dass die Fluggesellschaften auch in solchen Fällen an betroffene Passagiere eine Entschädigung zahlen müssen.

Solltest Du also bereits im Flieger sitzen und dieser aufgrund eines technischen Defekts nicht in der Lage sein zu starten, kannst Du Ansprüche geltend machen.

Genau diese „außergewöhnlichen Umstände“ sind es, um die es sich meistens später bei einem Gerichtsverfahren zwischen Flightright und der Airline dreht. Denn das ist genau genommen das einzige Schlupfloch für eine Airline, um sich vor einer drohenden Zahlung „zu drücken“.

 

Wann gelten die Fluggastrechte NICHT ?

Es ist ganz klar geregelt, wann die Fluggastrechte gelten. Und zwar

  • für alle Passagiere, die von einem Flughafen in der EU abfliegen.
  • für alle Passagiere, die auf einem Flughafen in der EU landen, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat.

Solltest Du also irgendwo auf der Welt in einer Airline sitzen, die ihren Sitz NICHT in der EU hat, dann sieht es schlecht aus.

Beispiel: Du kommst gerade von einer USA Rundreise und fliegst mit Delta Airlines von Atlanta nach Düsseldorf, musst aber in Atlanta 10 Stunden warten, weil die Maschine technische Mängel hat.

Dann hast Du keinerlei Anspruch auf eine Entschädigung – obwohl Du nach Deutschland reist. Delta Airline ist ein amerikanisches Unternehmen und hat Ihren Sitz logischerweise nicht in der EU.

Weiterführende Informationen bezüglich Fluggastrechte im Bereich der EU sind auf der inzwischen sehr umfangreichen Hilfeseite von Wikipedia zu finden.

 

Fun Fact Ryanair

Michael O’Leary schlägt mit seiner Billig-Airline Ryanair bei diesem Thema mal wieder dem Fass den Boden aus. Der Fantasie dieser Airline sind ja bekanntlich keine Grenzen gesetzt, wenn es darum geht, den Passagieren irgendwelche erfundenen Gebühren aufs Auge zu drücken. Egal ob Stehplätze oder Toilettengebühren, Ryanair ist immer für einen kopfschüttelnden Lacher gut.

2016 hat O’Leary die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Ryanair dahingehend verändert, dass geschädigte Passagiere ihre Rechte gegenüber der Airline nicht mehr mit Hilfe von Fluggastrechte-Portalen, wie zum Beispiel Flightright, einklagen dürfen.

Artikel 15.4 der AGB ließ damals verlauten, dass eine „Abtretung von Ausgleichs-, Schadenersatz- und Rückerstattungsansprüchen an Dritte ausgeschlossen sei“. DAS ist natürlich Quatsch und rein rechtlich gar nicht haltbar. Gleich mehrere Gerichte haben diese Klausel daher bereits kurze Zeit später als unwirksam erklärt.

Auch wenn Du mit Ryanair Probleme auf einem Flug haben solltest, kannst Du also selbstverständlich Dein Geld mit einem Fluggastrecht-Portal einklagen.

 

Alternativen zu Flight Right

Eine gute Alternative zu Flightright findest Du auf ratis.de. Nur so als kleiner persönlicher Tipp.

Weitere mögliche Sofortentschädiger, die für Dich Ansprüche gegenüber einer Airline geltend machen können, sind zum Beispiel ersatz-pilot.de oder flug-verspaetet.de. Und auch dr.boese ist eine gute Anlaufstelle.

In allen Fällen sollte allerdings der erste Ansprechpartner die Airline selbst sein. Eventuell kann auch Vermittler der Reise weiterhelfen, also das beispielsweise das Reisebüro. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein lokales Reisebüro in deiner Stadt oder um ein Online-Reisebüro handelt.

 

Und jetzt Du, hast Du selber schon Flightright genutzt ?

Musstest Du selber schon Flightright in Anspruch nehmen, sei es nun durch eine Flugverspätung oder vielleicht auch wegen eines zerstörten Gepäckstückes? Hast Du vielleicht sogar schon eine Entschädigung erhalten? Dann berichte mir doch davon in den Kommentaren, ich würde mich sehr darüber freuen.