]Wenn Du mit Deiner Drohne in Norwegen und speziell auf den Lofoten unterwegs bist, solltest Du Dich bereits im Vorfeld darüber informieren welche Regeln und Gesetze vor Ort zu beachten sind. Drohnen sind inzwischen eine beliebte Möglichkeit, um Fotos und Videos aus einem etwas anderen Blickwinkel aufzunehmen.

Inzwischen lassen sich die Kopter auf Handtaschengröße zusammenfalten, Platzwunder wie die DJI Mini 3 Pro machen es Reisenden relativ leicht, diese im Handgepäck zu verstauen und problemlos mit in den Urlaub zu nehmen. So ist es kein Wunder, dass man auch in Norwegen immer häufiger mit Ihnen konfrontiert wird.

Damit Dein Besuch in nordischen Gefilden mit einer Drohne nun nicht zum Reinfall wird, wenn Du selber vorhast dort ein wenig zu fliegen, habe ich einige hilfreiche Dinge zusammengefasst bezüglich der Benutzung Deiner Drohne in Norwegen.

Der Text wird dauerhaft auf dem neuesten Stand gehalten. Letztes Update: 05/2024

 

Mit Drohne in Norwegen auf die Lofoten

Die gängigen Gesetze und Richtlinien für den Betrieb einer Drohne in Norwegen waren lange Zeit recht unspektakulär, haben sich aber durch die Einführung der EU-Drohnenverordnung im Jahre 2021 etwas verändert. Das betrifft leider auch so gut wie jeden, der seine Drohne rein privat mit in den Urlaub nach Norwegen nehmen möchte. Darauf gehen wir aber nun im folgenden etwas genauer ein.

 

Neuerungen seit 2021 durch die EU-Drohnenverordnung

Seit dem 01. Januar 2021 gilt die neue EU-Drohnenverordnung. Dadurch haben sich für die meisten Leute, die dort im Urlaub eine Drohne benutzen möchten, ein paar wesentliche Dinge geändert.

  1. Der größte Unterschied zur alten Regelung ist vermutlich, das jeder, der eine Drohne – egal ob über oder unter 250 Gramm – sich nun auf flydrone.no registrieren muss. Die Registrierung kostet 220 Kronen, umgerechnet also knapp 22 EUR. Der Betrag kann Wechselkursabhängig natürlich schwanken! Wichtig: Wenn Du Dich bereits in Deinem Heimatland registriert hast (wovon auszugehen ist, denn sonst wäre der Betrieb Deiner Drohne nicht erlaubt), entfällt die zusätzliche Registrierung in Norwegen!
  2. Ausnahme für die Registrierung: Die Drohne hat keine Kamera oder kein Mikrofon. Da aber nahezu alle gängigen Modelle damit ausgestattet sind, gilt diese Regelung im Prinzip für jeden.
  3. Bei der Nutzung einer Drohne von über 250 Gramm muss außerdem ein Kurs und eine Eignungsprüfung auf der Website der norwegischen Luftfahrtbehörde abgelegt werden. Dieser soll sicherstellen, das man sich mit dem Fluggerät auskennt und es bedienen kann. Nach erfolgreichem Abschluss erhält man ein Zertifikat und eine Plakette, die man während des Urlaubes auf der Drohne befestigen muss!
  4. Auf jeder Drohne, egal welcher Kategorie dies angehört, muss gut sichtbar die individuellen Registrierungsnummer / UAS-Betreibernummer  (e-ID) angebracht sein.

Für den Fall, dass Du gewerblich unterwegs bist und eine Drohne bis zu 2,5 kg nutzt, musst Du das RO1-Formular ausfüllen und an die auf dem Formular angegebene Mail-Adresse senden. Achtung! Auf der norwegischen Seite findet sich aktuell folgender Hinweis: Wir akzeptieren keine RO1-Erklärungen mehr. Flüge sollten in der offenen Kategorie durchgeführt werden. Solltest Du gewerblich unterwegs sein informiere Dich bitte eigenständig über etwaige Möglichkeiten.

Drohnen, die schwerer sind, fallen unter die Kategorie RO2 oder RO3 und benötigen eine spezielle Operators Licence.

Wichtig: Für Drohnen der C0-Klasse (das sind alle UNTER 250 Gramm Startgewicht ODER Bestandsdrohnen dieser Klasse) wird aktuell weder ein Führerschein, noch der Kompetenznachweis A1/A3 benötigt.

 

Regeln und Gesetze

Für die Freizeitnutzung von Koptern bis zu 2,5 kg (das betrifft also die meisten gängigen Modelle) muss KEIN Formular ausgefüllt werden. (Quelle)

Bedenke dabei: Sobald Du vorhast Deine Aufnahmen bei YouTube oder auf anderen Plattformen zur Verfügung zu stellen, sind sie nicht mehr nur „privat“. Eine Registrierung vorab sollte daher in jedem Fall geschehen.

Für die Nutzung einer Drohne in Norwegen gelten allgemein folgende Gesetze:

  • die maximale Flughöhe beträgt 120 Meter über dem Punkt, wo Du gerade stehst
  • die minimale Entfernung zu einem Flughafen beträgt 5 Kilometer
  • fliegen außerhalb der Sichtweite des Kopters ist verboten
  • die minimale Entfernung zu Personen und öffentliche Gebäude beträgt 150 Meter
  • fliegen über militärische Bereiche, Sportveranstaltungen und Festivals ist verboten
  • Nachtflüge sind verboten, außer sie werden durch einen Modellsport-Club beaufsichtigt. (erlaubt seit 2020 laut DVO 2020/626)

Die wichtigsten Regeln zur Nutzung einer Drohne in Norwegen lassen sich auf einem Merkblatt in deutscher Sprache von Luftfartstilsynet.no noch einmal in aller Ruhe nachlesen.

Des Weiteren versteht sich eine bestimmte Sache wohl von selbst:

  • Fliege NIEMALS über Tiere, weder um diese zu filmen, noch um sie vor Dir herzutreiben
  • Respektiere die Privatsphäre Deiner Mitmenschen und respektiere private Grundstücke

Die Kontrollen bezüglich der Einhaltung dieser Gesetze nehmen zu und Missachtung wird mit empfindlichen Geldstrafen „belohnt“. Ich empfehle daher jedem, seinen gesunden Menschenverstand zu nutzen und sich an sämtliche geltenden Gesetze auch zu halten. Natur, Tiere, Anwohner und andere Reisende werden es Euch danken! Norwegen bietet trotz der wenigen Verbotszonen jede Menge einmaliger Landschaften und Motive, sodass niemand irgendein Gesetz missachten braucht.

Auch auf dem Smartphone erhält man inzwischen einen guten Überblick über aktuelle Flugverbotszonen, dazu kann man sich einfach die B4UFLY-App installieren

 

Bekannte Flugverbotszonen:

  • Alle Nationalparks
  • Preikkestolen
  • Osloer Schloss
  • Besseggen
  • Kjeragbolten und das Kjerag-Massiv. Das Gebiet befindet sich innerhalb der Sicherheitszone der Frafjordhey.

Gerade der Bereich in und um Oslo herum ist sehr streng reguliert, genaue Informationen dazu kannst Du Dir hier anschauen.

Die Liste wird nach und nach aktualisiert. Weitere Flugverbotszonen kannst Du Dir individuell für Deine Reise auf dieser Karte heraussuchen. Klicke dazu auf unten links auf „Thematic Maps“ und dann rechts davon auf das Symbol mit der Drohne. Dann werden Dir sämtliche Flugverbotszonen angezeigt. Alternativ gibt es auch die App Drönarguiden.

Drönarguiden App mit Flugverbotszonen:

 

Gegenseitige Rücksichtnahme

Immer wieder kommt es zur Konfrontation von Drohnenpiloten und anderen sich in der Nähe befindlichen Personen, die sich alleine durch das bloße Geräusch der Rotoren schon gestört fühlen. Nach meiner Erfahrung, die ich bisher gemacht habe, lässt sich durch ein simples Gespräch schnell jede Unklarheit und jedes Potenzial für ein Streitgespräch aber schon im Vorfeld ausräumen. Viele Menschen sind einfach auch nur neugierig und möchten gerne einmal einen Blick auf den Bildschirm werfen.

Und sollte man doch einmal auf jemanden treffen, der sich partout nicht erweichen lässt und auf seiner Meinung beharrt, dass die Luft über ihm samt in Ihr liegender Ruhe IHM gehört … so gehe ich gerne einfach 100 Meter weiter. Norwegen ist schließlich groß genug.

Und allen Nicht-Piloten sei gesagt: Drohnen bzw. Kopter sind nicht „böse“. Weder verschmutzen Sie die Natur, noch machen sie sonst irgendetwas worüber es sich lohnen würde aufzuregen – es sei denn man hat quälende Langweile, irgendetwas findet man ja immer, worüber man sich mal aufregen kann.

Ja, so eine Drohne verursacht ein Geräusch. Na und? Etwa ab 50 Meter Höhe nimmt man dieses Geräusch kaum noch wahr. Die neue DJI Mini 3 Pro hört man bereits noch weniger. Und sehen tut man den kleinen Punkt am Himmel auch nicht wirklich, wenn man ihn nicht seit dem Start verfolgt. Sich über solche Nichtigkeiten aufzuregen ist daher gleichermaßen überflüssig wie merkwürdig.

Wie auch immer. Gegenseitige Rücksichtnahme ist hier auf jeden Fall wünschenswert. Wir sind schließlich alle aus einem bestimmten Grund in Norwegen … und der ist ganz bestimmt NICHT, sich im Urlaub aufzuregen, sondern weil wir die Natur mögen.

 

Akkus ins Handgepäck oder Aufgabegepäck?

Eigentlich sollte es inzwischen jedem bekannt sein, trotzdem erwähne ich es sicherheitshalber noch einmal. Akkus, Batterien und sonstiges in der Art gehören IMMER ins Handgepäck und NIEMALS in den Koffer bzw. ins Aufgabegepäck. Das gilt nicht nur für Deinen Flug nach Norwegen, sondern es ist dabei völlig unerheblich, wohin Du fliegst. Die Kontakte jedes einzelnen Akkus sollten im Idealfall gegen Kurzschluss gesichert sein. Das kannst Du zum Beispiel mit einer passenden Schutzkappe bewerkstelligen oder die Kontakte einfach abkleben.

Ideal sind passende Cases für Deine Drohne samt Zubehör, wo dann jeder Akku ein passgenaues und eigenes Fach hat. Alternativ kannst Du sie auch in sogenannten Lipo Bags transportieren.

Mehr Informationen dazu gibt es auf uavcoach.com


Hinweis: Zum Einbinden dieses Videos wird WP YouTube Lyte verwendet! Dadurch wird erst NACH dem Mausklick auf das statische Vorschaubild das eigentliche Video geladen. Mehr Infos, siehe Datenschutzerklärung.

 

Versicherung, ja oder nein?

Eine Versicherungspflicht gibt es für die Nutzung einer Drohne in Norwegen bisher zwar nur für gewerbliche Piloten, diese Frage stellt sich aber eigentlich gar nicht erst. Da in Deutschland eine Drohnenversicherung eh Pflicht ist, gehe ich davon aus, dass dieser Punkt selbsterklärend ist.

Wer OHNE Versicherung abhebt und einen Unfall – egal ob verschuldet oder unverschuldet – verursacht, muss mit erheblichen Folgekosten rechnen! Näheres zum Thema Versicherungen gibt es bei Bina und Francis auf my-road.de, die beiden halten Ihre Artikel immer recht aktuell.

 

Und jetzt Du, bist Du selber schon mit Deiner Drohne in Norwegen gewesen?

Solltest Du weitere Anregungen oder Informationen bezüglich dem Betrieb einer Drohne in Norwegen und auf den Lofoten, dann lasse es mich gerne wissen. Auch bei neuen Flugverbotszonen oder wenn Du aktuellere Informationen als im Text angegeben haben solltest, bin ich dankbar für eine kurze Nachricht in den Kommentaren.

 

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